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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN MIZUNO CORPORATION (UK)

1. Definitionen

In diesen Geschäftsbedingungen:-

„Das Unternehmen“ ist die Mizuno Corporation (UK), Mizuno House, 612 Reading Road, Winnersh, Wokingham, Berkshire RG41 5HE. „Der Käufer“ ist das umseitig aufgeführte Unternehmen, die Firma oder der einzelne Vertreter. „Die Ware“ sind die vom Unternehmen zu liefernden Produkte einschließlich Golf- und Sportzubehör.

2. Anwendbarkeit der Bedingungen

Alle Bestellungen werden nur zu den unten aufgeführten Bedingungen angenommen. Der Käufer akzeptiert, dass diese Bedingungen die Beziehungen zwischen ihm und dem Unternehmen regeln und dass andere Bedingungen ausgeschlossen werden. Keine Änderung oder Modifikation dieser Bedingungen oder des Vertrags ist gültig, sofern sie nicht schriftlich von einem der Senior Manager oder vom General Manager des Unternehmens vereinbart wird.

3. Verkaufsbedingungen

Der Käufer erkennt hiermit die ausschließliche Natur der Waren und die Vorteile an, die sich aus der sorgfältigen Auswahl der Einzelhandelsunternehmen durch das Unternehmen ergeben. Der Käufer darf die vom Unternehmen gelieferten Waren nur über die eigenen Einzelhandelsgeschäfte des Käufers an die allgemeine Öffentlichkeit verkaufen. Der Käufer darf die Waren nicht ohne schriftliche Zustimmung des Unternehmens an einen anderen Großhandel oder ein Einzelhandelsgeschäft oder einen anderen Vertrieb oder per Versandhandel verkaufen oder diese anderweitig veräußern. Ein Verstoß gegen diese Bedingung berechtigt das Unternehmen, die Lieferung von weiteren Waren an den Käufer einzustellen, egal ob diese bereits bestellt wurden oder nicht.

Der Käufer muss einen echtes, dauerhaftes Golf-/Sporteinzelhandelsgeschäft betreiben, in dem die Kunden die Mizuno-Produkte ansehen, begutachten, testen und kaufen können.

Der Käufer muss ausreichend Mitarbeiter mit angemessenen Kenntnissen beschäftigen, um sicherzustellen, dass das Niveau des den Kunden gebotenen Kundenservices dem erstklassigen Image der Marke und der Produkte von Mizuno entspricht.

4. Zusicherungen

Kein Mitarbeiter oder Vermittler des Unternehmens außer dem Senior Manager des Unternehmens ist berechtigt, in Bezug auf die Waren ein Statement, eine Garantie oder eine Zusicherung abzugeben. Der Käufer hat daher kein Anrecht, sich auf ein Statement, eine Garantie oder eine Zusicherung zu verlassen oder danach streben, sich darauf zu verlassen, wenn dies(e) von einem anderen Mitarbeiter oder Vermittler des Unternehmens als dem Senior Manager gemacht werden.

5. Preise

Der Preis der gelieferten Waren ist der maßgebliche Preis, der zum Datum der Lieferung in der dann geltenden Preisliste des Unternehmens erscheint und das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Preisliste gegebenenfalls ohne vorherige Mitteilung zu ändern. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Der Käufer muss Fragen zur Rechnung innerhalb von 28 Tagen ab Datum der Rechnung schriftlich an das Unternehmen stellen. Danach ist die Rechnung am ursprünglichen Fälligkeitsdatum zur Zahlung fällig.

6. Bedingungen

6.1. Das Unternehmen kann dem Käufer den Preis der Waren bei oder jederzeit nach der Lieferung in Rechnung stellen, sofern die Waren nicht vom Käufer abgeholt werden oder der Käufer die Waren ungerechtfertigterweise nicht annimmt, in welchem Falle das Unternehmen berechtigt ist, dem Käufer den Preis jederzeit nach dem Zeitpunkt in Rechnung zu stellen, zu dem das Unternehmen den Käufer informiert hat, dass die Waren abgeholt werden können oder das Unternehmen (gegebenenfalls) die Lieferung der Waren angeboten hat.

6.2. Der Käufer zahlt den Preis der Waren (ohne Abzug oder Ausgleich) zum Ende des Monats nach dem Datum der Rechnung des Unternehmens oder im Einklang mit den umseitig aufgeführten Bedingungen, wenn diese anders sind, unbeschadet der Tatsache, dass die Lieferung eventuell nicht stattgefunden hat und dass das Eigentum an den Waren nicht auf den Käufer übergegangen ist. Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist für den Vertrag wesentlich. Zahlungsbelege werden nur auf Antrag erstellt.

6.3. Leistet der Käufer die Zahlung nicht am Fälligkeitsdatum, dann hat das Unternehmen unbeschadet anderer dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Rechte oder Rechtsbehelfe das Recht: a) den Vertrag zu stornieren oder weitere Lieferungen an den Käufer auszusetzen; b) Zahlungen des Käufers für diese Waren zu verwenden (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Unternehmen gelieferten Waren), wenn das Unternehmen das für angemessen hält (ungeachtet beabsichtigter Anrechnungen durch den Käufer); c) eine Verwaltungsgebühr für zurückgegebene, nicht gezahlte Schecks oder Lastschriften zu erheben, und d) dem Käufer für nicht gezahlte Beträge zum Zinssatz von 3% pro Jahr über dem Basiszins der Lloyds Bank Zinsen in Rechnung zu stellen (sowohl vor und nach einem Urteil), bis die Zahlung vollständig geleistet wurde. Ein Teil eines Monats wird hierbei für die Berechnung der Zinsen als voller Monat berechnet.

7. Rabatte

Alle Rabatte für die sofortige Zahlung auf der Rückseite gelten nur dann, wenn die Zahlung zum festgelegten Datum geleistet wurde. Rabatte können nur für die Waren gewährt werden und unter keinen Umständen für zusätzliche Gebühren u.a. Gebühren für Änderungen, Reparaturen und Transport.

8. Bestellungen

Alle Bestellungen unterliegen der Annahme durch das Unternehmen und unterliegen der Verfügbarkeit der Waren. Die Annahme der Bestellung keine Garantie seitens des Unternehmens für die Lieferung der Waren dar und das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Haftung zu stornieren, wenn die vom Käufer bestellten Waren nicht verfügbar sind. Bestellungen mit einem Wert von weniger als 250 Pfund unterliegen der Standardbearbeitungsgebühr des Unternehmens zum Lieferzeitpunkt.

9. Lieferdaten

Die Lieferung hat so bald wie möglich zu geschehen, nachdem die Bestellung aufgegeben wurde, aber für alle Verluste aus einer späten Lieferung wird keine Haftung übernommen. Die Lieferdaten werden nur zur allgemeinen Information angegeben.

10. Verlust während des Transports

Ansprüche auf Schäden beim Transport müssen dem Unternehmen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Waren mitgeteilt werden: im Falle eines Verlustes während des Transports muss das Unternehmen innerhalb von vierzehn Tagen nach dem auf der/den entsprechenden Rechnung(en) genannten Versanddatum schriftlich darüber informiert werden.

11. Risiko

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung von Waren gehen bei Lieferung der Waren an den vom Käufer genannten Ort auf den Käufer über. Wurde dieser Zeitraum jedoch ausdrücklich durch einen separaten Vertrag zwischen Unternehmen und Käufer geändert, gelten die Bedingungen des Vertrags.

12. Änderung der Produktlinien

Die in diesem Dokument oder in den Broschüren des Unternehmens aufgelisteten Produktlinien können vom Unternehmen ohne vorherige Mitteilung zurückgenommen oder geändert werden und das Unternehmen behält sich das Recht vor, Änderungen ohne Haftung von Seiten des Unternehmens gegenüber dem Käufer vorzunehmen.

13. Eigentum

13.1. HDas Eigentum der Waren verbleibt beim Unternehmen, wobei das Eigentum nicht auf den Käufer übergeht und der Käufer hält alle ihm gelieferten Waren als Verwahrer für und im Namen des Unternehmens, bis das Unternehmen den Preis für die Waren vollständig in bar oder als Zahlung in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat und für alle anderen Waren, die vom Unternehmen an den Käufer verkauft werden sollen, für die die Zahlung dann fällig ist (egal ob die Waren in Raten zu zahlen sind und einige davon vom Käufer bezahlt wurden oder nicht) und solange hat der Käufer die Waren separat zu lagern oder auf andere Weise sicherzustellen, dass die Waren als Eigentum des Unternehmens identifizierbar sind und auf Antrag des Unternehmens sind die Waren entweder an das Unternehmen auszuliefern oder es ist dem Unternehmen zu ermöglichen, die Waren wieder in Besitz zu nehmen und sie anschließend zu verkaufen.

13.2. Bei einem erneuten Verkauf der Waren durch das Unternehmen gemäß der Bestimmung aus Absatz (i) oben zahlt das Unternehmen, falls die Erlöse aus dem Verkauf den Preis aus dem Saldo für den Preis für die Waren, der an das Unternehmen vom Käufer fällig ist, überschreiten, den Überschuss an den Käufer, nachdem er die Kosten und Ausgaben für die Wiederinbesitznahme und den Weiterverkauf der Waren und Schäden abgezogen hat, die das Unternehmen als Folge einer Ablehnung des Vertrags durch den Käufer erlitten hat.

13.3. Die Bestimmungen aus Klausel 13 gelten nach Ende des Vertrags aus egal welchem Grunde weiter und insbesondere aber ohne Begrenzung auf die Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen durch Annahme einer Vertragsablehnung durch den Käufer.

13.4. Das Unternehmen ist berechtigt, ein allgemeines Pfandrecht oder ein Einbehaltungsrecht für alle Waren oder Teile davon im Besitz des Unternehmens über alle gegenüber dem Unternehmen fälligen Summen auszuüben, die Eigentum des Käufers sind (oder die der Käufer dem Unternehmen liefert) und gemäß diesem Pfandrecht oder Recht ist das Unternehmen berechtigt, ohne Mitteilung an den Käufer alle oder Teile dieser Waren privat oder per Auktion oder anderweitig zu verkaufen und die Erlöse aus dem Verkauf abzüglich der dem Unternehmen für den Verkauf entstehenden Summen und Kosten und Ausgaben zu behalten. Danach offene Salden sind vom Unternehmen an den Käufer zu zahlen. Nach diesem Verkauf geht das Eigentum der Waren an den Käufer über.

14. Qualität, Zustand und Beschreibung der Waren

14.1. Das Unternehmen gewährleistet (vorbehaltlich der nachstehenden Bedingungen), für die von ihm produzierten Waren gutes Material und gute Arbeitsausführung zu verwenden und dass bei der Zusammensetzung oder der Aufnahme von Teilen, die nicht von ihm selbst produziert werden, angemessene Sorgfalt aufgewendet wird, so dass bei einer schriftlichen Mitteilung des Verkäufers an das Unternehmen, dass die Waren nicht so wie oben erwähnt geliefert wurden, das Unternehmen, wenn dies festgestellt wird und unter der Voraussetzung, dass der Käufer die Waren nicht manipuliert hat, auf eigene Kosten nach eigenem Ermessen diese mangelhaften Waren austauscht oder repariert oder dem Käufer die Kosten dieser Waren gutschreibt. Obige Gewährleistung gilt nicht, sofern der Käufer nicht innerhalb von 28 Tagen nach Lieferung oder Austausch oder Reparatur der Waren das Unternehmen schriftlich über Ansprüche im Zusammenhang mit diesen Waren informiert hat.

14.2. Mit Ausnahme der Haftung bei Tod oder Personenschaden als Folge der Nachlässigkeit des Unternehmens (wofür das Unternehmen hiermit die Haftung übernimmt) und mit Ausnahme in Bezug auf die eventuelle Haftung des Unternehmens gemäß einer Sonderbestimmung aus dem Vertrag (vorausgesetzt, das Unternehmen haftet nicht für indirekte oder Folgeverluste, Schäden, Kosten, Rechtskosten, Honorare und andere Kosten jeder Art, die dem Käufer oder einer dritten Partei entstehen), haftet das Unternehmen dem Käufer gegenüber nicht für andere Verluste, Schäden, Kosten, Rechtskosten, Honorare und andere Kosten jeder Art, die dem Käufer oder einer dritten Partei entstehen, egal ob es sich um direkte oder Folgeverluste handelt (einschließlich aber nicht beschränkt auf wirtschaftliche Verluste oder andere Verluste von Umsatz, Gewinne, Geschäft oder Firmenwert), die sich aus Streitigkeiten oder vertraglich unerlaubten Handlungen oder anderen Ansprüchen oder Verfahren gegen den Käufer in Bezug auf die Lieferung der Waren an den Käufer ergeben oder durch die Nutzung oder einen anderen Umgang mit den Waren durch den Käufer oder eine dritte Partei (einschließlich aber nicht beschränkt auf Ansprüche einer dritten Partei wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die intellektuellen Eigentumsrechte) und das Unternehmen haftet ebenso wenig für den Umgang mit Streitigkeiten oder vertraglich unerlaubten Handlungen oder anderen Ansprüchen oder Verfahren. Der Käufer entlässt das Unternehmen und seine Mitarbeiter, Angestellten und Vermittler zu jederzeit aus der Haftung für alle diese Verluste, Schäden, Kosten, Rechtskosten, Honorare und andere Kosten und hält es davon schadlos.

14.3. Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass die Bestimmungen aus dieser Klausel 14 die Anforderungen der Angemessenheit im Rahmen des Gesetzes über ungerechte Vertragsbestimmungen von 1977 erfüllt und dass er in der Zukunft in Bezug auf einen Streitigkeit mit dem Unternehmen in Bezug auf die Haftung des Unternehmens im Rahmen dieses Vertrags nichts gegenteiliges behaupten wird.

15. Zurückgegebene Waren

Eine Rückgabe der Waren ist ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens nicht zulässig und für alle zurückgegebenen Waren fällt eine Rücknahmegebühr von 10 % an.

16. Kein Verzicht

Setzt das Unternehmen zu einem Zeitpunkt eine oder alle Bestimmungen dieses Vertrags nicht durch, gilt das nicht als Verzicht auf diese Bestimmungen oder auf das Recht des Unternehmens, diese durchzusetzen.

17. Mitteilungen

Alle Mitteilungen oder anderen Dokumente im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich zu stellen und gelten als ordnungsgemäß erteilt, wenn sie abgegeben oder versendet wurden per

  • (a) Post per 1. Klasse oder Einschreiben oder
  • (b) persönlicher Übergabe oder
  • (c) Telex, Fax oder anderen elektronischen Medien an die Adresse des Unternehmens, die unten in diesem Dokument angegeben ist.


17.2. Alle diese Mitteilungen und Dokumente sind in englischer Sprache zu verfassen. Alle Mitteilungen oder anderen Dokumente gelten als vom Empfänger zwei Arbeitstage nach dem Datum des Versands der Mitteilung oder des anderen Dokuments per Post erhalten, oder bei Übertragung per Telex, Fax oder anderen elektronischen Medien gleichzeitig mit der Übertragung. Um den Versand einer Mitteilung oder eines anderen Dokumentes zu belegen, reicht es aus, nachzuweisen, dass es versendet wurde.

18. Englisches Gesetz

Diese Bestimmungen und der Vertrag unterliegen dem englischen Gesetz und sind nach diesem auszulegen und der Käufer unterwirft sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte. Wird eine oder werden mehrere Bestimmung(en) von einer Gesetzgebung, der sie unterliegen oder durch ein Gesetz oder eine Vorschrift als nichtig oder nicht durchsetzbar erachtet, ist sie in diesem Ausmaß nichtig oder nicht durchsetzbar und nicht darüber hinaus. Die Parteien versuchen im guten Glauben Streitigkeiten oder Ansprüche im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sofort durch Verhandlungen zwischen den jeweiligen Vorgesetzten der Parteien zu lösen, die die Berechtigung haben, diese zu lösen. Wird die Angelegenheit nicht durch Verhandlung gelöst, so versuchen die Parteien im guten Glauben die Streitigkeit oder den Anspruch durch ein alternatives Verfahren zur Streitlösung zu lösen, so wie den Parteien vom Zentrum für Streitlösung empfohlen. Wird die Angelegenheit nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beginn dieses Verfahrens gelöst (oder während eines anderen vereinbarten Zeitraums), oder beteiligt sich eine Partei nicht oder nicht mehr an dem Verfahren zu Streitlösung, so wird die Angelegenheit an die englischen Gerichte übergeben.